3G in der Musikschule Uelzen

Liebe Schüler*innen und Eltern,

ab Montag, 6.12.2021, gelten für alle Schüler*innen und Begleitpersonen der Musikschule für Landkreis und Hansestadt Uelzen e.V. über 18 Jahre die folgenden Bestimmungen:

• Instrumentale Einzel,- und Gruppenunterrichte, Proben und Kurse sowie Begleitungen bei vorgenannten Angeboten der Musikschule dürfen nur unter Beachtung der 3G-Regel stattfinden. Die Regelung gilt nur für Schüler*innen und Begleitpersonen über 18 Jahre!

• Der entsprechende Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) ist der jeweiligen Lehrkraft unaufgefordert vorzuzeigen.

• Wer eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Schnelltest von einem Testzentrum, von einer Apotheke oder einem Arzt hat, kann diese innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung auch in der Musikschule vorzeigen. Ein negativer PCR-Test-Nachweis ist 48 Stunden lang gültig.

• Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen werden akzeptiert.

• Die Musikschule stellt keine Testmöglichkeiten zur Verfügung!

Für Schulleitung und Vorstand der Musikschule Uelzen,

Daniel Orthey

Schulleiter

Musikschule Uelzen