3G in der Musikschule Uelzen
Liebe Schüler*innen und Eltern,
ab Montag, 6.12.2021, gelten für alle Schüler*innen und Begleitpersonen der Musikschule für Landkreis und Hansestadt Uelzen e.V. über 18 Jahre die folgenden Bestimmungen:
• Instrumentale Einzel,- und Gruppenunterrichte, Proben und Kurse sowie Begleitungen bei vorgenannten Angeboten der Musikschule dürfen nur unter Beachtung der 3G-Regel stattfinden. Die Regelung gilt nur für Schüler*innen und Begleitpersonen über 18 Jahre!
• Der entsprechende Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) ist der jeweiligen Lehrkraft unaufgefordert vorzuzeigen.
• Wer eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Schnelltest von einem Testzentrum, von einer Apotheke oder einem Arzt hat, kann diese innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung auch in der Musikschule vorzeigen. Ein negativer PCR-Test-Nachweis ist 48 Stunden lang gültig.
• Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen werden akzeptiert.
• Die Musikschule stellt keine Testmöglichkeiten zur Verfügung!
Für Schulleitung und Vorstand der Musikschule Uelzen,
Daniel Orthey
Schulleiter