Anpassungen der Unterrichtsentgelte
Durch den Gesamtvorstand der Musikschule für Landkreis und Hansestadt Uelzen e.V. wurde im Februar eine Erhöhung der Unterrichtsentgelte ab dem 1.4.2023 beschlossen.
Diese Erhöhung ist notwendig, um auch weiterhin das Angebot der Musikschule vorhalten zu können und eine angemessene Entlohnung der Lehrkräfte sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang wird für alle Unterrichtsverträge ein Sonderkündigungsrecht zum 1.4.2023 eingeräumt.
Allerdings möchten wir Sie auch ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, einen Zuschuss zu den Unterrichtsentgelten zu beantragen. Stellt das Unterrichtsentgelt für Sie eine außergewöhnliche finanzielle Belastung dar, so scheuen Sie sich bitte nicht, uns anzusprechen.
Bei Rückfragen bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Büro der Musikschule per E-Mail.