Testpflicht ab 17. Mai
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,
anbei einige wichtige Informationen für den Besuch unserer Musikschule aus der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen:
Unterhalb eines Inzidenzwerts von 165 ist unter Einhaltung der bekannten Mindestabstände neben dem Einzelunterricht nun auch wieder der Gruppen- und Ensembleunterricht in Präsenz möglich. Der Präsenzunterricht mit Blasinstrumenten und Gesang (auch Bläserensembles, Blasorchester und Chöre) ist generell auf max. 4 Personen beschränkt.
Die jeweiligen Fachlehrer werden sich hierzu in der nächsten Woche mit allen Ensemble-Schüler*innen in Verbindung setzen.
Testpflicht:
Ab Montag, 17. Mai 2021, dürfen laut Verordnung der niedersächsischen Landesregierung in den Räumlichkeiten der Musikschule in Uelzen-Oldenstadt nur noch Schüler*innen unterrichtet werden, die – wie unsere Lehrkräfte auch – zweimal wöchentlich / oder tagesaktuell getestet werden. Die Pflicht zur Testung gilt nicht für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren.
Folgende Nachweise sind möglich:
Entweder der Nachweis von 2 negativen Corona-Tests innerhalb der letzten 7 Tage vor dem Besuch des Unterrichts in der Musikschule
oder
ein tagesaktueller Test (nicht älter als 24 Stunden) vor dem Besuch des Unterrichts in der Musikschule.
Der Nachweis ist der jeweiligen Lehrkraft zu Beginn eines jeden Unterrichts schriftlich und formlos mit folgenden Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Selbsttestprodukt, Datum/Uhrzeit Testung und Ergebnis, Unterschrift).
Für Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen genügt uns auch die Vorlage der entsprechenden Test-Dokumentation aus der Schule.
Schüler*innen, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen (z.B. Erwachsene), können für die Tests eine der kostenlosen Teststationen im Stadtgebiet oder einen Antigen-Test zur Eigenanwendung (Schnelltest) nutzen. Bei der Nutzung eines Schnelltests zur Eigenanwendung kann die Dokumentation der Testung selbst erbracht werden.
Genesene und vollständig geimpfte Personen unterliegen nicht der Testpflicht. Hier benötigen wir einen einmaligen Nachweis.
WICHTIG: Der Zutritt zur Musikschule ist weiterhin und grundsätzlich nur für Schüler*innen gestattet. Ausnahmen (z.B. Unterrichtsbesuch eines Elternteils) sind nur in vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer zulässig.
Für die Unterstützung der Musikschule und die organisatorische Flexibilität in dieser besonderen Zeit bin ich, auch im Namen aller Lehrkräfte und Mitarbeitenden der Musikschule, überaus dankbar.
Ich wünsche allen weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit,
mit den besten Grüßen
Daniel Orthey
Schulleiter